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Hundeführerschein Hamburg (Leinenbefreiung)
Sachverständige für die Durchführung von Gehorsamsprüfungen gemäß § 2 Absatz 1 der Durchführungsverordnung zum Hundegesetz (Hunde GDVO)
Erteilung der Befreiung von der Anleinpflicht nach erfolgreichem Absolvieren der Gehorsamsprüfung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Hunde G.
Den Inhalt der Gehorsamsprüfung finden Sie unter Hunde GDVO Anlage 1.