Hundeführerschein Hamburg (Leinenbefreiung)

Sachverständige für die Durchführung von Gehorsamsprüfungen gemäß § 2 Absatz 1 der Durchführungsverordnung zum Hundegesetz (Hunde GDVO)

Erteilung der Befreiung von der Anleinpflicht nach erfolgreichem Absolvieren der Gehorsamsprüfung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Hunde G.

Den Inhalt der Gehorsamsprüfung finden Sie unter Hunde GDVO Anlage 1.